Private Heilpraktiker Schule Nicole Stoklossa


Der "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist ein anerkanntes Berufsbild. Es handelt sich um  eine eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung für das Fachgebiet "Psychotherapie".

Voraussetzungen

Um die Weiterbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie zu beginnen, sind vorerst keine Teilnahmevoraussetzungen notwendig. Sie sollten aber in jedem Fall gerne Menschen helfen und zuhören können sowie großes Interesse für medizinische und psychologische Fragestellungen mitbringen.

Für die Zulassung zur amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Ihr Wohnsitz ist in Deutschland, Sie haben die EU-Bürgerschaft oder eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung.
  • Sie haben mindestens den Hauptschulabschluss.
  • Sie erbringen einen Nachweis zur gesundheitlichen Eignung.
  • Sie legen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vor.

Wir vermitteln Ihnen folgende Kenntnisse für die Überprüfung beim Gesundheitsamt:

  • Organisation / Das diagnostische System
  • Gesetzeskunde
  • Anamnese / Befund
  • Psychische Elementarfunktionen
  • Neurologische Grundlagen
  • Körperlich begründbare psychische Störungen
  • Schizophrenie
  • Schizoaffektive-, wahnhafte Störungen
  • Affektive Störungen
  • Grundkonzepte der Psychotherapie
  • Neurosenlehre
  • Sexualstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Reaktionen auf schwere Belastung u. Anpassungsstörungen
  • Suizidalität
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychosomatik
  • Schlafstörungen, Essstörungen
  • Sucht
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Psychopharmakologie
  • Differentialdiagnostik
  • Prüfungssimulation


Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://docslide.de/documents/burn-out-kompetenzzentrum-owl-nicole-stoklossa-westernmauer-9-33098-paderborn-t-0-52-51-2-84-25-22-f-0-52-51-2-84-25-23-heilpraktikerin-psychotherapie.html

Das Studium ist gleichzeitig Vorbereitung auf die staatliche Zulassungsprüfung zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, die dann notwendig ist, wenn Sie Ihr Tätigkeitsfeld über Beratung, Coaching, Lebenshilfe etc. für gesunde Menschen auf die psychotherapeutische Behandlung kranker Menschen erweitern wollen. Sie führen nach Bestehen dieser Prüfung die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in für Psychotherapie" bzw. "Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie".

Die schriftlichen Kenntnisüberprüfungen werden nach einem Standard landeseinheitlich zweimal im Jahr durchgeführt. Die genauen Bedingungen und Unterlagen, die zur Überprüfung vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.